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   VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20.MZ   

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https://dejure.org/2020,8466
VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20.MZ (https://dejure.org/2020,8466)
VG Mainz, Entscheidung vom 01.04.2020 - 4 L 69/20.MZ (https://dejure.org/2020,8466)
VG Mainz, Entscheidung vom 01. April 2020 - 4 L 69/20.MZ (https://dejure.org/2020,8466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 10 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 60d Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 60d Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004
    Ausländeraufenthalt; einstweiliger Rechtsschutz bei faktischer Vollzugsaussetzung; Unterbrechung des Duldungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Auszug aus VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20
    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die während des Asylverfahrens gewährte Aufenthaltsgestattung keine Duldung im Sinne des § 60d Abs. 1 Nr. 2 AufenthG darstellt und dieser nicht gleichgestellt werden kann, so dass der Zeitraum der Aufenthaltsgestattung nicht auf die erforderliche Duldungszeit angerechnet werden kann (vgl. hierzu VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 13 ff.; Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 60d AufenthG Rn. 15).

    Es wandelt sich also die gebundene Entscheidung über einen strikten Anspruch in eine Ermessensentscheidung um (vgl. hierzu VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2009 - 2 M 288/08

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers, der aus tatsächlichen

    Auszug aus VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20
    Denn eine besondere Dringlichkeit der Sache kann in diesen Fällen nicht angenommen werden (OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 2 M 288/08 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 M 21/04 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 M 41/16

    Anordnungsgrund bei einem Aussetzungantrag gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20
    7 Allerdings ist ein Anordnungsgrund dann nicht gegeben, wenn die Abschiebung des Ausländers aus tatsächlichen Gründen derzeit nicht zu erwarten ist (OVG LSA, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 M 41/16 -, juris Rn. 2; Kuhla, in: BeckOK VwGO, Stand 1. Juli 2019, § 123 Rn. 135.2).
  • VG Stuttgart, 26.10.2020 - 11 K 1668/17

    Naturschutzrechtliche Erheblichkeit eines Vorhabens; Erdauffüllung im

    Auszug aus VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20
    Zwar ist der Antragsteller vollziehbar ausreisepflichtig, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - BAMF - seinen Antrag auf Asylanerkennung mit Bescheid vom 21. Juli 2017 abgelehnt und das Verwaltungsgericht Trier die dagegen gerichtete Klage mit Urteil vom 19. November 2018 (Az. 11 K 1668/17.TR) abgewiesen hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2004 - 2 M 21/04
    Auszug aus VG Mainz, 01.04.2020 - 4 L 69/20
    Denn eine besondere Dringlichkeit der Sache kann in diesen Fällen nicht angenommen werden (OVG LSA, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 2 M 288/08 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 M 21/04 -, juris Rn. 3).
  • VG Sigmaringen, 06.10.2020 - 3 K 2739/20

    Kein Anspruch auf eine Beschäftigungsduldung, weil es insbesondere an dem

    Zwar wird angenommen, dass die Ausländerbehörden das Vorliegen (mündlicher) Sprachkenntnisse auch aus ihrer eigenen "Anschauung" heraus beurteilen können sollen (vgl. dazu etwa VG Mainz, Urteil vom 01.04.2020 - 4 L 69/20.MZ -, juris; Kluth/Heusch, Beck"scher Online-Kommentar, Stand: 01.07.2020, § 60 d AufenthG Rn. 49).
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